[ Auszug: Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist
insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die
Nachlassgegenstände zu ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]